Kursförderung durch das BAMF
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine zentrale Migrationsbehörde mit Kompetenzen in den Bereichen Migration, Integration und Rückkehr. Das BAMF ist zuständig in Deutschland für die Durchführung von Integrationskursen und berufsbezogener Sprachförderung.
Die FIA hat an den Schulungsstandorten Frankfurt, Freiburg, Heidelberg und Marburg eine Trägerzulassung für BAMF-Kurse und bietet dort den „Berufssprachkurs B2“ sowie die „Spezialberufssprachkurse Akademische Heilberufe C1“ für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung an, die vom BAMF mit einem Berechtigungsschein gefördert werden. Dieser muss beim BAMF mit dem „Antrag auf Teilnahmeberechtigung im Anerkennungsverfahren“ beantragt werden
Umfang
Über einen Berechtigungsschein sind die gesamten Kurskosten finanziert. Nicht im Berechtigungsschein enthalten sind Kinderbetreuung, Fahrt- und Prüfungskosten, diese können aber separat beim BAMF beantragt werden (siehe unten).
Voraussetzungen
- Wohnort in Deutschland
- Gültiges Visum / Aufenthaltstitel
- Nachweis zum Anerkennungsverfahren (Kopie des Antrags, wenn vorhanden Eingangsbestätigung)
- Sprachnachweis über das Sprachniveau B1 für den Basisberufssprachkurs B2 (= Allgemeinsprache) oder das Sprachniveau B2 für die Spezialberufssprachkurse Akademische Heilberufe C1 (= Fachsprache)
Ablauf
Sie brauchen für den Antrag für den Basisberufssprachkurs B2 folgende Nachweise (als Kopie, gesammelt und im PDF Format):
- B1 Zertifikat
- Aktueller Aufenthaltstitel (wenn Sie EU-Bürger/-in sind, schicken Sie eine Kopie des Ausweisdokuments mit, z.B. Reisepass, Personalausweis)
- Wenn Sie bereits in Deutschland arbeiten: Einen Einkommenssteuerbescheid oder Entgeltbescheinigungen (Lohnabrechnungen) der letzten drei Monate bei Einzelveranlagung
Sie brauchen für den Antrag für die Spezialberufssprachkurse Akademische Heilberufe C1 folgende Nachweise (als Kopie, gesammelt und im PDF Format):
- B2 Zertifikat
- Nachweis zum Anerkennungsverfahren (Kopie des Approbationsantrags, wenn vorhanden Eingangsbestätigung)
- Nachweis des ausländischen Berufsabschlusses (z.B. Zeugnis, auf Deutsch übersetzt)
- Aktueller Aufenthaltstitel (wenn Sie EU-Bürger/-in sind, schicken Sie eine Kopie des Ausweisdokuments mit, z.B. Reisepass, Personalausweis)
- Wenn Sie bereits in Deutschland arbeiten: Einen Einkommenssteuerbescheid oder Entgeltbescheinigungen (Lohnabrechnungen) der letzten drei Monate bei Einzelveranlagung
Um die Förderung beim BAMF zu beantragen gibt es zwei Vorgehensweisen:
- Sie stellen den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bei Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Vereinbaren Sie dafür einen Termin und bringen alle nötigen erforderlichen Dokumente mit. Die Rückmeldung ob die Förderung bewilligt wird erhalten Sie dann sofort.
Hier finden Sie Ihre zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit / des Jobcenters. Rufen Sie dort an oder schreiben Sie eine E-Mail, dass Sie einen Berechtigungsschein für Ihren Kurs beantragen möchten.
Wichtig: Der Berechtigungsschein sollte ohne eine Regionsbeschränkung ausgestellt sein. Beachten Sie bitte die Angaben auf Ihrem Berechtigungsschein.
- Sie füllen den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bei der FIA zusammen mit Ihrer Ansprechperson am Schulungszentrum aus. Der Antrag wird dann, zusammen mit den erforderlichen Dokumenten, von der FIA an das BAMF geschickt. Sie erhalten per Post meistens innerhalb von vier Wochen die Rückmeldung, ob die Förderung bewilligt wird.
Besonderheiten / weitere Informationen
Erstattung von Prüfungskosten
Als Teilnehmer der vom BAMF geförderten Spezialberufssprachkurse haben Sie die Möglichkeit die Kosten für die Fachsprachprüfung über die FIA vom BAMF erstattet zu bekommen.
Wenn Sie die Prüfung bestanden und die Gebühren bezahlt haben, müssten Sie uns per E-Mail an bamf-kurs@fia-academy.de folgende Dokumente zusenden:
- die Rechnung über die anfallenden Gebühren der Landesärztekammer (Gebührenbescheid)
- einen Kontoauszug als Zahlungsnachweis
- das Zertifikat der Fachsprachprüfung
Wenn Sie die Prüfung das erste Mal nicht bestehen, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, die Gebühren rückerstattet zu bekommen. Senden Sie uns dazu folgende Dokumente per E-Mail zu:
- die Rechnung über die anfallenden Gebühren der Landesärztekammer (Gebührenbescheid)
- einen Kontoauszug als Zahlungsnachweis
- die Einladung der Landesärztekammer zur Fachsprachprüfung oder die Einladung der FIA zum Patientenkommunikationstest
Sobald wir eine Bestätigung der Kostenerstattung vom BAMF erhalten, überweisen wir Ihnen die Prüfungskosten auf Ihr Konto.
Erstattung von Fahrtkosten
Es werden Kosten für Fahrkarten (Zeit- / Monatsfahrkarte) der niedrigsten Klasse zwischen Kursort und Wohnort erstattet. Die Beantragung und Rückerstattung erfolgt über die FIA.
Voraussetzungen:
- Entfernung zwischen Wohnort und Schulungszentrum der FIA (Fußweg) beträgt mehr als 3 km.
- Teilnehmender (TN) erhält Leistungen bei: SGB II / Hartz IV, Sozialhilfe / SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Ausbildungshilfe/ SGB III, § 136 Absatz 1 Nr. 1 SGB III (ALG I),
- SGB VIII (anstatt den Leistungen nach dem AsylblG)
Erforderliche Nachweise:
- Kopie des Leistungsbescheids (Jobcenter) für den gesamten Kurszeitraum
- Kopie Ihrer Zeit- oder Monatsfahrkarte
- Ausdruck von Google-Maps: Fußweg zwischen Wohnort und Schulungszentrum der FIA
Geben Sie Ihre Kontodaten an, damit wir die Rückerstattung auf Ihr Konto überweisen können, wenn eine Bewilligung bei uns eingeht.
Erstattung von Kinderbetreuung
Die Beantragung und Rückerstattung erfolgt über die FIA.
Voraussetzungen:
- Eine private Kinderbetreuung kann nur finanziert werden, wenn ein örtliches Regelangebot zur Kinderbetreuung nicht zur Verfügung steht.
Erforderliche Nachweise:
- Identitätsausweis des kursteilnehmenden Erziehungsberechtigten
- Teilnahmeberechtigung des kursteilnehmenden Erziehungsberechtigten
- Identitätsausweis des zu betreuenden Kindes
- Kursmeldung
- Pflegeerlaubnis/se der betreuenden Person/en gemäß § 43 Abs. 3 SGB VII
Adressen des BAMF
für Hessen (Standort Frankfurt und Marburg):
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 83B
Poller Kirchweg 101
51105 Köln
für Baden-Württemberg (Standort Freiburg und Heidelberg):
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 83C
Wolframstr. 62
70191 Stuttgart