Das Antragsformular für den Approbationsantrag

In jedem Bundesland gibt es eine zuständige Approbationsbehörde, die für die Erteilung der Approbation verantwortlich ist. Demzufolge hat jedes Amt sein eigenes Antragsformular. In diesem Artikel wird am Beispiel des Formulars der Approbationsbehörde Baden-Württemberg erklärt, welche Angaben dort gemacht werden müssen.

Worauf ist beim Ausfüllen des Antragsformulars zu achten?

In diesem Video stellt Dr. Ben das Antragsformular vor und erklärt, was beim Ausfüllen beachtet werden sollte.

1) Personenbezogene Daten

Zu Beginn des Formulars müssen Sie Angaben zu Person- und Kontaktdaten machen.

Falls Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihre Adresse im Ausland eintragen. In der Regel wird die Approbationsbehörde über die Postadresse bzw. auch über die E-Mail-Adresse mit Ihnen kommunizieren. Vor allem, wenn Ihre Anschrift im Ausland ist, wird die Korrespondenz meistens via E-Mail stattfinden.

Es wird empfohlen die deutsche Approbation so früh wie möglich zu beantragen, auch wenn Sie noch im Ausland sind.

Falls Sie in Deutschland sind und eine konkrete Stellenzusage mit einem Tätigkeitsbeginn haben, können Sie eine Berufserlaubnis beantragen. Die Berufserlaubnis ist befristet und nur auf eine bestimmte Arbeitsstelle beschränkt.

 

2) Erklärungen zum Antrag

Im Antragsformular müssen Sie angeben, ob Sie bereits einen Antrag auf die Approbation oder die Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland gestellt haben, da Sie Ihren Antrag nur in einem Bundesland stellen können.

Wenn Sie das Bundesland, in dem Sie Ihren Approbationsantrag gestellt haben, wechseln möchten, dann beachten Sie bitte, dass bei einem Bundeslandwechsel in der Regel eine Stellenzusage erforderlich ist. Nur so wird Ihr Antrag von der neuen Approbationsbehörde bearbeitet und Ihre Dokumente werden von dem ehemaligen Bundesland angefordert. Dabei kann es vorkommen, dass Sie einige Dokumente erneut einreichen müssen.

 

3) Erklärung zur Straffreiheit

Im Antragsformular einiger Bundesländer müssen Sie zusätzlich bestätigen, dass Sie nicht vorbestraft sind.

 

Abschließend unterscheiben Sie den Antrag.

Hinweise: Achten Sie darauf, dass Ihr Antragsformular vollständig und korrekt, sowie gut leserlich ausgefüllt ist. Sie sollten Ihren Antrag mit allen nötigen Unterlagen möglichst vollständig einreichen. So kann Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden.

Manche Bundesländer bieten die Möglichkeiten, das Antragsformular online auszufüllen. Informiere Sie sich auf der Webseite Ihrer Approbationsbehörde.

Links zu den deutschen Approbationsbehörden finden Sie am Ende des Artikels Approbationsverfahren.