Glaubhaftmachung: Nachweis der Glaubwürdigkeit erbringen

Eine Glaubhaftmachung bedeutet, dass Sie der Approbationsbehörde aufzeigen müssen, dass Sie die Absicht haben, in dem Bundesland zu arbeiten. Erst wenn Sie dafür einen Nachweis erbracht haben, wird die Approbationsbehörde Ihren Approbationsantrag bearbeiten.

Die häufigsten Arten der Nachweise von Glaubhaftmachungen sind in diesen Artikel vorgestellt und erklärt.

Achtung: Je nach Bundesland werden unterschiedliche Nachweise akzeptiert!

Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung bei der zuständigen Approbationsbehörde über die Anforderungen der Glaubhaftmachung.

Links zu den deutschen Approbationsbehörden finden Sie am Ende des Artikels Approbationsverfahren.

Was eine Glaubhaftmachung?

In diesem Video erklärt Dr. Ben was eine Glaubhaftmachung ist und welche Nachweise als Glaubhaftmachung gelten.

Arten der Nachweise von Glaubhaftmachungen

1) Interessensbekundungen der Arbeitgeber

  • Einladung zum Vorstellungsgespräch: Sie können der Approbationsbehörde Ihre berufliche Absicht glaubhaft machen, indem Sie sich bei potentiellen Arbeitgebern bewerben. Wenn Ihre Bewerbung das Interesse eines Arbeitgebers geweckt hat, werden Sie in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Diese Einladung können Sie als Nachweis den Approbationsbehörden vorlegen.
  • Stellenzusage: Nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch kann es sein, dass Sie eine Zusage für eine Arbeitsstelle oder für eine Hospitation bekommen. Diese Zusage kann auch beinhalten, dass Sie die Stelle antreten dürfen, falls Sie die Approbation in der Zukunft erlangen. Auch das gilt bei einigen Approbationsbehörden als Glaubhaftmachung.
  • Arbeitsvertrag: Und schließlich, wenn Sie einen Arbeitsvertrag von einem Arbeitgeber erhalten, können Sie ihn in der Regel bei allen Approbationsbehörden als Glaubhaftmachung vorlegen.

 

2) Offizielle Beratungsnachweise

  • Beratungsnachweis der Bundesagentur für Arbeit: Sie können sich aus dem Ausland bei der Zentralen Stelle für berufliche Anerkennung (ZSBA) von der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Nach der Beratung bekommen Sie einen Beratungsnachweis, einen sogenannten Standortvermerk. Verschiedene Approbationsbehörden akzeptieren diesen als Glaubhaftmachung.
  • Beratungsnachweis vom IQ-Netzwerk Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg können Sie auch eine E-Mail zu Ihren beruflichen Plänen bei den regionalen Beratungsstellen der Landesnetzwerke „Integration durch Qualifizierung“ schreiben, mit der Bitte um einen Beratungstermin. Der Beratungsnachweis, den Sie nach dem Termin erhalten, können Sie bei der Approbationsbehörde in Baden-Württemberg als Glaubhaftmachung vorlegen.

 

3) Meldebescheinigung vom Wohnort

Die Wohnungsanmeldung gilt auch in einigen Bundesländern als Glaubhaftmachung. Wenn Sie schon in Deutschland sind und eine Wohnung bezogen haben, können Sie eine Meldebescheinigung bei dem zuständigen Meldeamt Ihres Wohnortes beantragen und diese den Approbationsbehörden vorlegen.

 

4) Kursanmeldung

In einigen Bundesländern gilt die verbindliche Anmeldebestätigung unserer Kurse als Glaubhaftmachung. Hierzu können Sie sich für eine Qualifizierungsmaßnahme auf unserer Webseite registrieren.