Erforderliche Dokumente für den Approbationsantrag

In diesem Artikel behandeln wir das Thema Approbation und welche Dokumente Sie für Ihren Approbationsantrag brauchen. Diese können in drei Kategorien eingeteilt werden:

  1. Dokumente zu Ihrer Person
  2. Dokumente zu Ihrem akademischen Werdegang
  3. Dokumente zur Unbedenklichkeit

Achtung: Die Anforderungen an die erforderlichen Dokumente können je nach Bundesland voneinander abweichen!

Bitte informieren Sie sich unbedingt zuerst bei Ihrer zuständigen Approbationsbehörde. Links zu den deutschen Approbationsbehörden finden Sie am Ende des Artikels Approbationsverfahren.

Reichen Sie nie die Originale ein, sondern beglaubigte Kopien. Die Originaldokumente sollten immer bei Ihnen verbleiben!

Welche Dokumente müssen dem Approbationsantrag beigefügt werden?

In diesem Video erklärt Dr. Ben welche Dokumente dem Approbationsantrag beigefügt werden müssen und worauf dabei besonders zu achten ist.

Checkliste Dokumente

1) Dokumente zur Person

  • Identitätsnachweis (Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf

Die Approbationsbehörde verlangt beglaubigte Kopien, die Ihre Identität nachweisen. Hierfür reicht die beglaubigte Kopie der ersten Seite Ihres Reisepasses. Falls Sie durch Heirat Ihren Namen geändert haben, reichen Sie der Approbationsbehörde die beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde ein.

Zudem brauchen Sie einen tabellarischen Lebenslauf in deutscher Sprache, der Ihre schulischen, akademischen und beruflichen Angaben lückenlos beinhaltet. Sie müssen den Lebenslauf mit Datum und Ort persönlich unterschreiben.

 

2) Dokumente zum akademischen Werdegang

  • Studienabschlussurkunde
  • Fächerindex
  • Nachweis über das praktische Jahr
  • Approbation des Studien- oder Herkunftslandes

Die Approbationsbehörde braucht als erstes eine übersetzte beglaubigte Kopie Ihrer Studienabschlussurkunde, wo bestätigt wird, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Auch braucht sie eine übersetzte beglaubigte Kopie von Ihrem Fächerindex, wo alle Fächer mit dem Lehrumfang aufgelistet sind.

Die Approbationsbehörde benötigt ebenfalls übersetzte beglaubigte Kopien der Nachweise über Ihr praktisches Jahr sowie Ihre Berufserlaubnis aus Ihrem Studien- oder Herkunftsland.

 

3) Dokumente zur Unbedenklichkeit

  • Führungszeugnis
  • Erklärung über Straffreiheit
  • Certificate of good standing
  • Ärztliche Bescheinigung

Sie müssen der Approbationsbehörde nachweisen, dass Sie straffrei sind. Hierfür müssen Sie folgende Dokumente einreichen: Ein Führungszeugnis sowie eine Erklärung über Ihre Straffreiheit und ein „Certificate of good standing“. Diese Dokumente sind offizielle Schreiben von Ihrem Studien- / Arbeits- und Wohnort, wo Ihre Straffreiheit bescheinigt wird.

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über alle vorhandenen Vorstrafen und soll bei der zuständigen örtlichen Meldebehörde in dem Land wo Sie studiert und gearbeitet haben beantragt werden.

Die Erklärung zur Straffreiheit ist ein Formular, dass Sie unterschreiben müssen. Damit versichern Sie der Approbationsbehörde, dass keine Strafprozesse gegen Sie laufen.

Falls Sie bereits Ihren Beruf im Ausland ausgeübt haben, brauchen Sie zusätzlich ein Letter of good standing. Das ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie von der örtlich zuständigen Berufskammer oder dem Gesundheitsministerium des Landes, wo Sie gearbeitet haben, erhalten.

Zur Approbationserteilung brauchen Sie auch eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Dieses Dokument können Sie auch nach Bestehen der Anerkennungsprüfungen nachreichen.

Beglaubigung der Dokumente

Alle Dokumente, die Sie bei der Approbationsbehörde einreichen, müssen Sie zuerst beglaubigen, danach übersetzen und dann eventuell überbeglaubigen lassen. Die Überbeglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der offiziellen vorgelegten Dokumente. Diese wird auch Apostille genannt.

Übersetzung der Dokumente ins Deutsche

Alle erforderlichen Dokumente müssen auf Deutsch bei der Approbationsbehörde vorliegen. Die Übersetzung ins Deutsche soll von einem in Deutschland offiziell vereidigten Übersetzer oder im Ausland von einem von der deutschen Botschaft anerkannten Übersetzer erfolgen. Listen aller anerkannten Übersetzer finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Botschaft oder in dieser Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.