Approbationsverfahren in Deutschland

Approbationsverfahren verständlich erklärt: In Deutschland darf man nur als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker arbeiten, wenn man eine staatliche Zulassung, die Approbation, hat. Mit einem ausländischen Abschluss muss diese Zulassung bei einer deutschen Approbationsbehörde beantragt und eine Gleichwertigkeitsprüfung abgelegt werden. Hier erfahren Sie, welche Kriterien bei der Antragsstellung berücksichtigt werden müssen.

Wichtiger Hinweis: Es ist unser Anliegen die Inhalte unserer Informationen stets inhaltlich richtig und aktuell zu halten. Da sich die Gegebenheiten bei den einzelnen Approbationsbehörden in Einzelheiten voneinander unterscheiden, ist es jedoch unerlässlich, dass Sie die Informationen für Ihre persönliche Situation auf der Webseite der für Sie zuständigen Approbationsbehörde verifizieren und ergänzen. Die Links zu den deutschen Approbationsbehörden finden Sie am Ende dieses Artikels.

Welche Kriterien muss ich bei der Antragsstellung berücksichtigen?

In diesem Video erklärt Dr. Ben grundlegende Informationen zum Approbationsverfahren in Deutschland und welche Kriterien Sie bei der Antragsstellung unbedingt berücksichtigen müssen.

Kriterien

Um zu einer Entscheidung zu kommen, in welchem Bundesland sie vorerst Arbeiten und Ihren Approbationsantrag stellen wollen, ist es wichtig die folgenden Kriterien zu berücksichtigen.

 

1. Glaubhaftmachung

Mit einer Glaubhaftmachung weisen Sie der Approbationsbehörde nach, dass Sie zukünftig beabsichtigen, in dem Bundesland zu arbeiten. Legen Sie einen Nachweis vor, weiß die Approbationsbehörde, dass sie für die Bearbeitung Ihres Approbationsantrags zuständig ist. Diese Nachweise können mehr oder weniger anspruchsvoll und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erklären wir Ihnen in dem Artikel Glaubhaftmachung.

 

2. Anerkennungsprüfungen

Für die berufliche Anerkennung in Deutschland müssen Sie die Fachsprachprüfung als Nachweis ausreichender Fachsprachkenntnisse bestehen. Falls Ihr Studienabschluss aus einem Nicht-EU-Land ist, werden zusätzlich auch Ihre Fachkenntnisse in einer Kenntnisprüfung bewertet.

Die Wartezeiten auf die Anerkennungsprüfungen und ihre Schwierigkeitsgrade variieren je nach Bundesland. Die Dozenten der FIA sind Fachexperten und haben große Erfahrungen mit den Prüfungsanforderungen der verschiedenen Bundesländer. Sie werden somit gezielt auf Ihre Anerkennungsprüfungen vorbereitet.

 

3. Arbeitsmarkt

Während Sie auf Ihre Termine für die Anerkennungsprüfungen warten, können Sie manchmal mit einer eingeschränkten Berufserlaubnis arbeiten. Die Berufserlaubnis ist auf maximal zwei Jahre befristet. Die Anzahl der offenen Arbeitsstellen und somit der Bedarf an qualifiziertem Personal variiert je nach Bundesland. Umso höher der Bedarf an Fachkräften, desto einfacher ist es für Sie eine Stellenzusage zu erhalten (diese wird auch für die Glaubhaftmachung benötigt) oder auch mit einer Arbeitserlaubnis (zeitlich beschränkt) schon vor Ihrer Approbation arbeiten zu können.

Approbationsbehörden in Deutschland

Den Approbationsantrag stellen Sie bei einer Approbationsbehörde in Deutschland. In Deutschland gibt es sechzehn Bundesländer. Jedes Bundesland hat seine eigene Approbationsbehörde und jede Approbationsbehörde ist eine eigenständige Behörde. Das bedeutet, dass die Approbationsbehörde, bei der Sie Ihren Approbationsantrag stellen, über diesen entscheidet. Eine andere Approbationsbehörde hat keinen Einfluss darauf.

Beachten Sie, dass man nur bei einer Approbationsbehörde einen Approbationsantrag stellen darf, nicht bei mehreren gleichzeitig.

Hier finden Sie die Links zu den einzelnen Approbationsbehörden in Deutschland. Auf den jeweiligen Webseiten finden Sie alle aktuellen Informationen der Behörden sowie die entsprechenden Antragsformulare:


Approbationsbehörde Baden-Württemberg


Approbationsbehörde Bayern


Approbationsbehörde Berlin


Approbationsbehörde Brandenburg


Approbationsbehörde Bremen


Approbationsbehörde Hamburg


Approbationsbehörde Hessen


Approbationsbehörde Mecklenburg-Vorpommern


Approbationsbehörde Niedersachsen


Approbationsbehörde Nordrhein-Westfalen


Approbationsbehörde Rheinland-Pfalz


Approbationsbehörde Saarland


Approbationsbehörde Sachsen


Approbationsbehörde Sachsen-Anhalt


Approbationsbehörde Schleswig-Holstein


Approbationsbehörde Thüringen