Erforderliche Anerkennungsprüfungen

Je nachdem, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, entscheidet die Approbationsbehörde, welche Prüfungen erforderlich sind, um die Approbation zu erhalten. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Prüfungen vor und erklären was Sie darüber wissen müssen.

Was muss ich über die Prüfungen zur Berufsanerkennung wissen?

In diesem Video stellt Dr. Ben die zur Berufsanerkennung erforderlichen Prüfungen vor und erklärt deren Ablauf, sowie wissenswertes über die Prüfungsregularien.

Voraussetzungen

Grundsätzlich gibt es drei Prüfungen: Die Sprachprüfung B2, die Fachsprachprüfung und die Kenntnisprüfung.

Die Sprachprüfung B2 und die Fachsprachprüfung sind obligatorisch für jeden. Ausgenommen davon sind Sie in der Regel, wenn Sie einen Hochschulabschluss, eine Schulausbildung oder eine dreijährige Berufsausbildung in der deutschen Sprache abgeschlossen haben.

Die Kenntnisprüfung ist zusätzlich erforderlich, wenn Sie in einem Drittstaat studiert haben. Das heißt, Sie haben nicht in der Schweiz, in Mitgliedsstaaten der EU oder in Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums studiert.

Anerkennungsprüfungen

1) Fachsprachprüfung

In der Fachsprachprüfung werden Ihre berufsbezogenen Fachsprachkenntnisse auf Niveau C1 geprüft.

Bewertet werden Ihre Kommunikationsfertigkeiten, die für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind. Die Fachsprachprüfung ist eine 60-minütige Einzelprüfung und sie besteht aus drei Teilen zu je 20 Minuten.

Im ersten Teil müssen Sie Ihre Gesprächsfertigkeit mit den Patienten nachweisen. Im zweiten Teil wird die schriftliche Kommunikation mit Berufskollegen überprüft. Und der dritte Teil umfasst ein mündliches Fachgespräch mit Berufskollegen oder Gesundheitsfachkräften.

 

Als Alternative zur Fachsprachprüfung gibt es den Patientenkommunikationstest (PKT)

Die FIA hat 2013 die erste anerkannte Fachsprachprüfung in Deutschland entwickelt, den Patientenkommunikationstest (PKT), der aktuell im Saarland anerkannt ist.

Bei Studienabschlüssen aus der EU wird der Patientenkommunikationstest auch in Hessen anerkannt.

 

2) Kenntnisprüfung

In der Kenntnisprüfung werden Ihre Fachkenntnisse geprüft.

Die Kenntnisprüfung ist eine Einzel- oder eine Gruppenprüfung mit einer Dauer von 60 bis 90 Minuten pro Prüfungsteilnehmer. Allgemein werden Sie in den relevanten Fachgebieten und Querschnittsbereichen des jeweiligen akademischen Heilberufes getestet.

Wichtige Prüfungsregularien

Anmeldung zu den Prüfungen

Hier bestehen unterschiedliche Vorgehensweisen in den Bundesländern. Grundsätzlich können Sie sich auch ohne bestandene Fachsprachprüfung zur Kenntnisprüfung anmelden. Wir empfehlen Ihnen, die Fachsprachprüfung abzulegen, bevor Sie die Kenntnisprüfung ablegen.

  1. Anmeldung zur Fachsprachprüfung
    In einigen Bundesländern werden Sie mit dem Bescheid automatisch zur Fachsprachprüfung angemeldet. In anderen Bundesländern müssen Sie sich separat schriftlich zu einer Fachsprachprüfung bei der Approbationsbehörde oder bei einem anerkannten Prüfungsanbieter anmelden.

     
  2. Anmeldung zur Kenntnisprüfung
    Zur Kenntnisprüfung müssen Sie sich in allen Bundesländern gesondert anmelden.

 

Prüfungsgebühren

Für die Sprachprüfung B2, für die Fachsprachprüfung und für die Kenntnisprüfung müssen Sie je Prüfung eine Gebühr zahlen. Die Prüfungsgebühren variieren je nach Bundesland und prüfungsbeauftragter Institution.

 

Prüfungswiederholung

Sie können die Sprachprüfung B2 und die Fachsprachprüfung beliebig oft wiederholen. Für die Kenntnisprüfung haben Sie bundesweit nur drei Versuche.

 

Prüfungsrücktritt

Sie können von Ihrer Prüfung in der Regel nur aus einem zwingenden gesundheitlichen Grund zurücktreten. Sollten Sie also aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein die Prüfung abzulegen, informieren Sie bitte umgehend die prüfende Stelle mit dem nötigen Nachweis. Hierzu müssen Sie in der Regel ein ärztliches Attest vorlegen. In einigen Bundesländern muss das Attest von einem Amtsarzt ausgestellt werden. Besonders bei der Kenntnisprüfung sollten Sie sofort reagieren, damit es nicht als Prüfungsversuch angerechnet wird.

Hinweis: Aktuelle Informationen über die erforderlichen Prüfungen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Approbationsbehörde.

Links zu den deutschen Approbationsbehörden finden Sie am Ende des Artikels Approbationsverfahren.