Ablauf der Antragsstellung

Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ist ein mehrstufiger Prozess. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über den Ablauf der Antragsstellung.

Wie läuft die Beantragung der Approbation genau ab?

In diesem Video erklärt Dr. Ben den allgemeinen Ablauf der Antragsstellung in sechs Schritten.

Schritt 1: Antrag und Dokumente

Sie senden Ihren unterschriebenen Approbationsantrag und die dazugehörigen Dokumente per Post an die zuständige Approbationsbehörde in Ihrem ausgewählten Bundesland. Die Adresse der Behörde finden Sie im Antragsformular.

 

Schritt 2: Eingangsbestätigung

Nachdem die Antragsunterlagen bei der Approbationsbehörde eingegangen sind, erhalten Sie eine kurze Nachricht von der Behörde, diese nennt sich Eingangsbestätigung. Wundern Sie sich nicht, dies kann auch einige Wochen dauern. Die Eingangsbestätigung erhalten Sie in der Regel per E-Mail oder per Post. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Adresse korrekt angeben und unter dieser Adresse auch erreichbar sind.

 

Schritt 3: Örtliche Zuständigkeit

Die Approbationsbehörde prüft, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Dafür wird eine Glaubhaftmachung von Ihnen benötigt. Akzeptiert die Behörde Ihre Glaubhaftmachung, ist die Zuständigkeit zur Bearbeitung Ihres Approbationsantrages hergestellt und Ihr Antrag wird bearbeitet. Akzeptiert sie Ihre Glaubhaftmachung nicht, ist keine Zuständigkeit hergestellt. In diesem Fall müssen Sie unaufgefordert selbständig eine neue Glaubhaftmachung einreichen.

Einige Approbationsbehörden informieren Sie in der Eingangsbestätigung darüber, ob sie Ihre Glaubhaftmachung akzeptieren.

 

Schritt 4: Bescheid

Nach der Durchsicht Ihrer Dokumente erhalten Sie eine weitere Nachricht, den sogenannten Bescheid. Der Bescheid gibt Ihnen Auskunft über drei wichtige Punkte:

  1. Ob die eingereichten Dokumente vollständig sind. Falls nicht, müssen Sie die fehlenden Dokumente so schnell wie möglich nachreichen.
  2. Ob Ihr Studienabschluss anerkannt wird. Falls nicht, wird die Approbationsbehörde in der Regel ein Gutachten über die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe in Bonn veranlassen.
  3. Ob es erforderlich ist die Fachsprach- bzw. Kenntnisprüfung für Ihre Anerkennung zu absolvieren. In manchen Bundesländern kann der Bescheid auch die Form einer Einladung zum Ablegen der Prüfungen haben, dann auch oft gleich mit Prüfungstermin. 

 

Schritt 5: Erforderliche Prüfungen

Sollten Prüfungen erforderlich sein, ist das erfolgreiche Bestehen notwendig, um die Approbation zu erhalten. Bereite Sie sich deswegen zielführend vor. Wir empfehlen Ihnen, Vorbereitungskurse bei der FIA zu absolvieren.

 

Schritt 6: Approbation erhalten

Die Approbationsbehörde wird Ihre Approbationsurkunde an die Adresse senden, die Sie im Antrag angegeben haben. Bitte informieren Sie unverzüglich die Approbationsbehörde, falls sich die Adresse geändert hat.

Tipps, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Approbationsantrages zu vermeiden und um die Wartezeiten sinnvoll zu nutzen:

Antrag: Stelle Sie Antrag dort, wo Sie später arbeiten möchten.

Dokumente: Schreiben Sie Ihren Lebenslauf strukturiert und lückenlos bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung.  Unterschreiben Sie den Lebenslauf mit Ort und Datum. Vergessen Sie nicht, die Dokumente zu unterzeichnen, die das erfordern. Senden Sie alle Dokumente möglichst vollständig an die Approbationsbehörde. Sollte etwas fehlen, reichen Sie nachgeforderte Dokumente so schnell wie möglich nach.

Wartezeiten: Um Wartezeiten sinnvoll zu nutzen empfehle ich Ihnen, Praxiserfahrungen in Einrichtungen des deutschen Gesundheitssystems zu sammeln und auch Vorbereitungskurse auf Ihre Anerkennungsprüfungen bei der FIA zu absolvieren.