Proof of credibility
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Eine Glaubhaftmachung bedeutet, dass Sie der Approbationsbehörde aufzeigen müssen, dass Sie die Absicht haben, in dem Bundesland zu arbeiten. Erst wenn Sie dafür einen Nachweis erbracht haben, wird die Approbationsbehörde Ihren Approbationsantrag bearbeiten.
Die häufigsten Arten der Nachweise von Glaubhaftmachungen sind in diesen Artikel vorgestellt und erklärt.
Achtung: Je nach Bundesland werden unterschiedliche Nachweise akzeptiert!
Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung bei der zuständigen Approbationsbehörde über die Anforderungen der Glaubhaftmachung.
Links zu den deutschen Approbationsbehörden finden Sie am Ende des Artikels Approbationsverfahren.
Arten der Nachweise von Glaubhaftmachungen
1) Interessensbekundungen der Arbeitgeber
- Einladung zum Vorstellungsgespräch: Du kannst der Approbationsbehörde deine berufliche Absicht glaubhaft machen, indem du dich bei potentiellen Arbeitgebern bewirbst. Wenn deine Bewerbung das Interesse eines Arbeitgebers geweckt hat, wirst du in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Diese Einladung kannst du als Nachweis den Approbationsbehörden vorlegen.
- Stellenzusage: Nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch kann es sein, dass du eine Zusage für eine Arbeitsstelle oder für eine Hospitation bekommst. Diese Zusage kann auch beinhalten, dass du die Stelle antreten darfst, falls du die Approbation in der Zukunft erlangst. Auch das gilt bei einigen Approbationsbehörden als Glaubhaftmachung.
- Arbeitsvertrag: Und schließlich, wenn du einen Arbeitsvertrag von einem Arbeitgeber erhältst, kannst du ihn in der Regel bei allen Approbationsbehörden als Glaubhaftmachung vorlegen.
2) Offizielle Beratungsnachweise
- Beratungsnachweis der Bundesagentur für Arbeit: Du kannst dich aus dem Ausland bei der Zentralen Stelle für berufliche Anerkennung (ZSBA) von der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Nach der Beratung bekommst du einen Beratungsnachweis, einen sogenannten Standortvermerk. Verschiedenen Approbationsbehörden akzeptieren diesen als Glaubhaftmachung.
- Beratungsnachweis vom IQ-Netzwerk Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg kannst du auch eine E-Mail zu deinen beruflichen Plänen bei den regionalen Beratungsstellen der Landesnetzwerke „Integration durch Qualifizierung“ schreiben, mit der Bitte um einen Beratungstermin. Der Beratungsnachweis, den du nach dem Termin erhältst, kannst du bei der Approbationsbehörde in Baden-Württemberg als Glaubhaftmachung vorlegen.
3) Meldebescheinigung vom Wohnort
Die Wohnungsanmeldung gilt auch in einigen Bundesländern als Glaubhaftmachung. Wenn Sie schon in Deutschland sind und eine Wohnung bezogen haben, können Sie eine Meldebescheinigung bei dem zuständigen Meldeamt Ihres Wohnortes beantragen und diese den Approbationsbehörden vorlegen.
4) Kursanmeldung
In einigen Bundesländern gilt die verbindliche Anmeldebestätigung unserer Kurse als Glaubhaftmachung. Hierzu können Sie sich für eine Qualifizierungsmaßnahme auf unserer Webseite registrieren.