| Einwanderungsrecht für Fachkräfte

Aktuelles zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland

Die Erlassung des Gesetzes zur „Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ in Deutschland ist ein wichtiger Schritt auf dem Gebiet der Fachkräfteeinwanderung. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat am 23. Juni 2023 dem neuen Gesetzesentwurf zugestimmt. Der Umbruch, welcher dieses Gesetz mit sich bringt, wird laut Nancy Faeser, der Bundesministerin des Inneren und für Heimat, als „modernstes Einwanderungsgesetz der Welt“ angesehen. Sie fügte hinzu, dass der nächste Schritt darin bestehen sollte, „bürokratische Hürden erheblich abzubauen, um den Zugang qualifizierter und spezialisierter Arbeitskräfte nach Deutschland zu erleichtern und Ihnen den Weg zu ebnen“.

Das Gesetz zur „Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ in Deutschland zielt darauf ab, neben der Simplifizierung der Einwanderungsverfahren für Fachkräfte und der beruflichen Kompetenzen, auch die Einwanderungsbedingungen für akademische Qualifikationen zu erleichtern. Das Gesetz richtet sich an qualifizierte Arbeitskräfte, einschließlich Hochschulabsolventen und Fachkräfte, die mindestens zwei Jahre in ihrem Fachgebiet ausgebildet wurden und aus Nicht-EU-Ländern kommen.

Eine begleitende Durchführungsverordnung des Gesetzes soll voraussichtlich am 07.Juli 2023 im Bundesrat diskutiert werden. Einige Bestimmungen des Gesetzes sollen ab November 2023 in Kraft treten, während andere Bestimmungen sechs bis neun Monate nach ihrer Ankündigung rechtsverbindlich werden. Dies geschieht, um ausreichend Zeit für die zuständigen Regierungsstellen zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten.

Folgende qualifizierte Arbeitskräfte (Fachkräfte), sowohl in Deutschland als auch im Ausland, werden von diesem Gesetz profitieren:

  • Qualifizierte Arbeitskräfte in Deutschland werden hinsichtlich Asyl, Aufenthalt und Arbeit im Inland profitieren.
  • Qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland werden von der Einwanderung und Arbeit in Deutschland profitieren.

 

Was sind die Gründe für den Arbeitskräftemangel in Deutschland?

Es wird angenommen, dass die deutsche Wirtschaft jährlich etwa 400.000 Fachkräfte benötigt. Dieser Mangel an Arbeitskräften hat verschiedene Gründe, darunter:

  • Ein drastischer Rückgang der Geburtenrate in den letzten Jahren, was zu einer geringeren Anzahl junger Menschen führt, die in den Arbeitsmarkt eintreten.
  • Das Altern der arbeitsfähigen Bevölkerung und das nahe bevorstehende Rentenalter, ohne dass diese durch junge Arbeitskräfte ersetzt werden.
  • Auswanderung aus Deutschland, bei der einige qualifizierte und spezialisierte Arbeitskräfte in andere Länder auswandern, um bessere Arbeitsmöglichkeiten zu finden.

All diese Gründe führen dazu, dass Deutschland dringend Fachkräfte benötigt, um das derzeitige Wohlstandsniveau im Land aufrechtzuerhalten. Um dieser Herausforderung entgegenzutreten, hat die Bundesregierung Erneuerungen und Erleichterungen im Fachkräftebeschäftigungsgesetz eingeführt, die auch Personen mit akademischen und beruflichen Qualifikationen einschließen.

 

Entwicklungen im Facharbeitsrecht in Deutschland

Die deutsche Regierung hat das Facharbeitsrecht weiterentwickelt und erleichtert. Diese Entwicklungen umfassen mehrere Aspekte, von denen im Folgenden einige näher erläutert werden:

 

Arbeitsmarktbeteiligung

Nach den jüngsten Änderungen müssen Fachexperten einen anerkannten Abschluss und einen Arbeitsvertrag vorweisen. Die zuvor durchgeführte Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit wurde abgeschafft, sodass nicht automatisch deutsche oder europäische Staatsangehörige bei verfügbaren Stellen bevorzugt werden, sondern der Fokus nunmehr auf der Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen liegt.

 

Arbeitsmöglichkeiten

Fachexperten, unabhängig davon, ob sie über einen akademischen Abschluss oder einen Berufsabschluss verfügen, dürfen in Deutschland ihrem Beruf nachgehen. Das bedeutet, dass sie das Recht haben, einen Beruf auszuüben, der ihrer beruflichen Qualifikation entspricht. Darüber hinaus können Fachkräfte mit Hochschulabschluss auch weitere Berufe ausüben, die ihrer fachlichen Eignung entsprechen und grundsätzlich keine außeruniversitäre Berufsausbildung erfordern, die nicht mit einem Hochschulabschluss in Verbindung steht.

 

Anstellung mit Berufsausbildung

Der Zugang von Fachkräften mit beruflichem, nicht-akademischem Abschluss ist in Deutschland nicht mehr auf Berufe mit Fachkräftemangel beschränkt. Diese Arbeitnehmer erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen ermöglicht, eine Tätigkeit auszuüben, die ihren Fähigkeiten entspricht und durch eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung erlangt wurde. Somit haben sie Zugang zu allen Stellen, die ihren Qualifikationen entsprechen.

 

Job-Suche

Die aktuellen Aktualisierungen im Bereich der beruflichen Qualifikation ermöglichen es Arbeitnehmern, nach Deutschland zu kommen, um dort nach Arbeitsmöglichkeiten zu suchen und ein Aufenthaltsvisum zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Bewerber muss qualifiziert sein und von den zuständigen Behörden in Deutschland anerkannt werden.
  • Der Bewerber muss in der Lage sein, die Lebenshaltungskosten während der Arbeitssuche zu decken.
  • Der Bewerber muss mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen verfügen.

Zusätzlich besteht für Berufstätige während der Arbeitssuche die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum Probe zu arbeiten, mit einem maximalen Arbeitspensum von 10 Stunden pro Woche. Probearbeit bietet die Möglichkeit, die Eignung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in zukünftigen Arbeitsbereichen zu überprüfen und beinhaltet anerkannte akademische Fähigkeiten.

Zu den Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für ein ganzes Jahr gehört die Nachweisbarkeit der finanziellen Mittel durch den Erhalt einer finanziellen Garantie oder die Eröffnung eines Bankkontos bei einer offiziellen Bank.

 

Aufenthalt zur Teilnahme an Qualifizierungskurse

Für die Einschreibung in berufsqualifizierende Studiengänge ist ein Aufenthalt in Deutschland möglich, sofern der im Ausland erworbene Berufsabschluss anerkannt wird. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zur Teilnahme an Qualifizierungskursen zu erhalten, sind Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 sowie eine Aufenthaltsdauer von 18 Monaten, die um maximal zwei Jahre verlängert werden kann, erforderlich. Eine Erlaubnis zur Berufsausbildung, zum Studium oder zur Arbeit kann auch nach Ablauf der Höchstaufenthaltsdauer erteilt werden.

 

Dauerhafter Wohnsitz für ausländische Fachkräfte

Ausländische Fachkräfte können das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nach Ablauf von vier Jahren anstelle der bisherigen fünf Jahre erhalten.

 

Wie profitieren Sie vom Facharbeitsrecht in Deutschland?

Von den Neuerungen des Facharbeitsrechts in Deutschland können Sie in mehreren Bereichen profitieren:

 

Erstens: Akademische Qualifikation

Wenn Sie einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen und einen Arbeitsvertrag erhalten haben, können Sie nach Deutschland einwandern und dort arbeiten. Wenn Sie hingegen einen Hochschulabschluss haben, der in Deutschland nicht anerkannt ist, jedoch einen Facharztabschluss besitzen, der in Ihrem Heimatland anerkannt ist, und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen, können Sie ebenfalls nach Möglichkeiten zur Einwanderung und Arbeit in Deutschland suchen.

 

Zweitens: Punktesystem

Es wird erwartet, dass das Punktesystem angewendet wird, das es Personen ohne Arbeitsvertrag ermöglicht, Punkte zu sammeln. Fachkräfte mit ausreichend vielen Punkten können dann ein Visum erhalten, um in Deutschland zu arbeiten und nach einer Arbeitsmöglichkeit zu suchen. Die folgenden Kriterien bieten eine gute Möglichkeit, die Chance auf ein Arbeitsvisum und das Sammeln von Bonuspunkten zu erhöhen:

  • Qualifikationen: Zusätzliche Punkte werden an Personen mit Hochschulabschluss vergeben.
  • Sprachkenntnisse: Das Vorhandensein von Sprachkenntnissen, sei es durch das Erlernen der deutschen Sprache oder durch Englischkenntnisse.
  • Berufserfahrung: Der Besitz von Berufserfahrung und akkreditierten Zertifikaten trägt zur Steigerung der Punktzahl bei.
  • Alter: Jüngere Personen haben bessere Chancen, Punkte zu sammeln und somit ein Arbeitsvisum für Deutschland zu erhalten.
  • Verwandte in Deutschland: Die Anwesenheit von Familienmitgliedern mit Wohnsitz in Deutschland wird berücksichtigt, da dies dazu beitragen kann, den Ankunfts- und Eingewöhnungsprozess zu erleichtern und Unterstützung bei den ersten Schritten nach der Ankunft am Flughafen sowie bei der Wohnungssuche zu bieten.

 

Quellen:

https://arabic.make-it-in-germany.com/fileadmin/1_Rebrush_2022/c_Landingpages/PDF-Dateien/200915_Kurzinformation_FEG_Arabisch_PDF.pdf

https://www.deutschland.de/ar/topic/alaqtsad/qanwn-hjrt-almalt-almtkhsst-alml-fy-almanya

https://ramallah.diplo.de/ps-ar/skilled-worker-immigration/2304318?openAccordionId=item-2304320-0-panel

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bundestag-beschliesst-fachkraefteeinwanderungsgesetz-103643