Förderer – Sie machen es möglich
Die Förderer ermöglichen vielen unseren Teilnehmenden eine kostenfreie Teilnahme an den Kursen und darüber hinaus, je nach Förderprogramm, auch die Erstattung von Fahrtkosten.
Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzung und Anforderungen bei der Beantragung berät und unterstützt die FIA ihre Teilnehmenden umfänglich bei allen Fragen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Durch den Einsatz hoher Qualitätsstandards mit fortlaufenden Evaluationen bieten wir bedarfsorientierte Qualifizierungsprogramme und erfüllen somit alle Anforderungen der Förderer.
Agentur für Arbeit & Jobcenter
Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter haben die Möglichkeit die berufliche Weiterbildung zu fördern, wenn die Qualifizierungsmaßnahme die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert. Nach der Überprüfung der Voraussetzungen, bei einem persönlichen Termin bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter, kann ein Bildungsgutschein ausgegeben werden, der die vollen Kosten der Qualifizierungsmaßnahme abdeckt. Darüber können die Kurse zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung und die Kenntnisprüfung gefördert werden.
Die FIA verfügt als Voraussetzung für die Annahme von Bildungsgutscheinen über eine Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Hierfür musste die FIA als Bildungsträger ihre Zuverlässigkeit, die finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit nachweisen, ebenso wie die Fähigkeit Teilnehmende kompetent und entsprechend des aktuellen Fortbildungs- und Arbeitsmarktes zu beraten und zu unterstützen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen und ihre Inhalte sowie die Dauer sind entsprechend dem Ziel der ausländischen Gesundheitsfachkräfte konzipiert und berücksichtigen Entwicklungen am Arbeitsmarkt.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge setzt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. §45a AufenthG für Menschen mit Migrationshintergrund um. Die Spezialkurse bieten die Grundlage für eine berufsbezogene Sprachförderung im Kontext von Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse der akademischen Heilberufe Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie und bereiten unsere Teilnehmenden auf die Fachsprachprüfung vor.
Die Teilnahme an den Kursen ist nur über Berechtigungsscheine möglich und für die Teilnehmenden kostenfrei. Fahrtkosten können erstattet werden. Die Berechtigungsscheine können beim BAMF oder auch bei Agenturen für Arbeit und Jobcentern beantragt werden.
Die FIA hat für die Schulungsstandorte Freiburg, Heidelberg und Frankfurt eine Zulassung als Träger erhalten. Bei der Zulassung der FIA wurden umfangreiche formale und qualitative Kriterien bezüglich Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit berücksichtigt.