Achtung: Abschaffung des Remonstrationsverfahrens
Ab 01. Juli 2025 gibt es Änderungen bei den Verfahren der Deutschen Botschaften rund um die Welt: Das Remonstrationsverfahren, welches es bisher ermöglichte, auf relativ einfachem Wege Einspruch gegen abgelehnte Visumsanträge zu erheben, wird abgeschafft. Damit können Antragsteller ab sofort nur noch gerichtlich gegen einen abgelehnten Visumsantrag vorgehen.
Kein Grund zur Sorge!
Internationale Fachkräfte müssen sich jedoch keine Sorgen machen: Ein abgelehnter Visumsantrag ist nicht das Ende der Welt.
Die Ablehnung des Visumsantrags bedeutet nicht, dass du nie wieder nach Deutschland einreisen kannst. Visumsanträge können aus den verschiedensten Gründen abgelehnt werden: Fehlende Unterlagen, unzureichende finanzielle Absicherungen oder die Wahl des falschen Visumstypen sind nur einige Beispiele. Der wichtigste Schritt nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids ist, ganz genau herauszufinden, warum dein Antrag abgelehnt wurde. Hast du dies herausgefunden, kannst du ganz einfach einen neuen Antrag stellen, in dem der vorherige Fehler behoben wurde.
Wichtig: Stelle nicht einfach blindlinks einen neuen Visumsantrag. Informiere dich zuerst ganz genau, woran dein erster Antrag gescheitert ist.
Beschleunigung der Prozesse
Hintergrund der Abschaffung des Remonstrationsverfahrens ist die Einführung neuer, digitaler Prozesse bei den Deutschen Botschaften. In den vergangenen Jahren wurde das neue digitale System bereits in einigen Ländern erprobt und hat sich als erfolgreich erwiesen, weshalb es nun weltweit eingeführt wird. Mit der Digitalisierung der Botschaftsprozesse sollen Anträge künftig schneller bearbeitet werden.
Chancenkarte
Eine besondere Visumsart ist die Chancenkarte, die am 1. Juni 2024 eingeführt wurde. Diese erlaubt den Aufenthalt in Deutschland für ein Jahr zum Zweck der Jobsuche. Viele internationale Fachkräfte stellen einen Antrag auf die Chancenkarte, da die Anforderungen hierfür relativ niedrig sind. In den meisten Fällen, besonders bei internationalen Gesundheitsfachkräften, wird dieser Antrag jedoch direkt abgelehnt.
Warum?
Gesundheitsfachkräfte müssen erst durch einen langwierigen Anerkennungsprozess in Deutschland gehen, bevor sie überhaupt mit der Jobsuche beginnen können. Dieser Prozess dauert in der Regel 12 bis 18 Monate, was die genehmigte Aufenthaltserlaubnis der Chancenkarte überschreitet und keinerlei Zeit für die eigentliche Jobsuche lässt. Aus diesem Grund werden Anträge auf die Chancenkarte von internationalen Gesundheitsfachkräften meist von den Deutschen Botschaften abgelehnt.
Unser Rat:
Bewirb dich stattdessen auf das Visum zum Spracherwerb (§16f) oder das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (§16d) – je nach deinem aktuellen Sprachniveau. Die Anforderungen an diese Visumstypen sind etwas höher, doch die Chancen auf eine Genehmigung des Antrags sind ebenfalls sehr hoch.
Nach Einreise in Deutschland kannst du vom Sprachvisum (§16f) zum Anerkennungsvisum (§16d) wechseln, um dein Anerkennungsverfahren abzuschließen. Nach Erhalt der deutschen Approbation (Berufserlaubnis) kannst du dann die Chancenkarte beantragen, um innerhalb von einem Jahr eine Stelle zu finden.
Wir helfen dir!
Hast du Fragen zu Visa-Prozessen? Wurde dein Antrag abgelehnt und du bist die nicht sicher, warum? Wir helfen dir gerne! Schreibe uns einfach unter visum@fia-academy.de und wir finden gemeinsam mit dir eine Lösung.