Bearbeitungszeit des Visumantrags und Wartezeit sinnvoll nutzen
Grundsätzlich lässt sich die Wartezeit in zwei Abschnitte unterteilen: Die Wartezeit bis zum Gesprächstermin und die Wartezeit nach dem Gesprächstermin.
Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung erhalte?
In diesem Video erklärt Dr. Ben auf welche Wartezeiten bei der deutschen Botschaft man sich einstellen sollte, und wozu man die Wartezeit nutzen kann.
Nachforderungen
Während der Bearbeitung: Es kann sein, dass die Visastelle Punkte aus Ihrem Antrag nachfragt und / oder Unterlagen nachfordert. Reagieren Sie bitte unverzüglich darauf.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert in der Regel bis zu vier Monate. Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie vorher nichts von der Botschaft hören und verzichten Sie auf telefonische oder schriftliche Nachfragen.
Wenn Sie vier Monate auf Ihr Visum ohne Rückmeldung der Botschaft gewartet haben, kann Sie das Beratungsteam der FIA unterstützen: Füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es per E-Mail an visum@fia-academy.de. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Das Visum erhalten
Die Botschaft teilt Ihnen per E-Mail mit, dass Sie das Visum bekommen werden und Ihren Pass abholen können. Diesen müssen Sie dann persönlich abholen.
Es kann aber auch sein, dass Sie einen offiziellen Ablehnungsbescheid der Botschaft erhalten. Das kann verschiedene Gründe haben. Schicken Sie das Schreiben als Kopie bitte unverzüglich per E-Mail an die FIA (visum@fia-academy.de). Die FIA fasst für Sie die Gründe zusammen und gibt Ihnen Empfehlungen, wie Sie weiter vorgehen können, z.B. einen Widerspruch (Remonstration) einzulegen oder ein neues Visum zu beantragen.
Vor der Einreise nach Deutschland
Prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes, ob alle Angaben auf dem Visaetikett korrekt sind. Falls Sie fehlerhafte Angaben darin finden, sollten Sie diese der Botschaft umgehend mitteilen.
Bereiten Sie Ihre Reise nach Deutschland vor:
- Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung ab. Diese müssen Sie bei der Erteilung des Visums vorweisen.
- Organisieren Sie verbindlich Ihre Unterkunft.
- Informieren Sie das FIA Beratungsteam über Ihre Ankunft in Deutschland. Sie erhalten dann umgehend verbindliche Informationen zu Ihrem ersten Kursstart.
Ankommen in Deutschland
Nach der Einreise in Deutschland: Melden Sie sich umgehend beim Einwohnermeldeamt an (am neuen Wohnort zu finden im Bürgerbüro, Bürgerservicezentrum, Rathaus) und vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde um Ihre Aufenthaltstitel zu beantragen. Den Termin sollten Sie spätestens vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Visums vereinbaren.
Mit dem nationalen Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Zweckwechsel der Aufenthaltserlaubnis
- Der Aufenthaltstitel §16f ist nur für ein Jahr gültig. Daher ist es notwendig, den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde zu §16d zu wechseln. Dies können Sie nach den erfolgreich absolvierten Sprachkursen und mit dem Bescheid der Approbationsbehörde tun.
- Der Aufenthaltstitel §16d ist nur für 18 bis max. 24 Monate gültig. Daher kann es bei einer Wartezeit auf die Kenntnisprüfung sinnvoll sein, einen Arbeitsplatz im Rahmen der (eingeschränkten) Berufserlaubnis zu suchen. Dann kommt ein Aufenthaltstitel nach §20 Abs. 3 Nr. 4 infrage (Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte).