Übersicht der Finanzierungsarten und Möglichkeiten zur Kursförderung
Die FIA bietet AZAV-zertifizierte Kurse für die berufliche Fachsprache und Fachkenntnisse an, die von unterschiedlichen Stellen gefördert (finanziert) werden können. Folgende Förderer können die Kosten dieser Kurse übernehmen:
Förderer | Finanzierungsart | FIA Standorte |
Agentur für Arbeit | Bildungsgutschein | Essen, Frankfurt, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Landshut, Mainz |
Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service) |
Qualifizierungschancengesetz (QCG, ehemals WeGebAU) | Essen, Frankfurt, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Landshut, Mainz |
Jobcenter | Bildungsgutschein | Essen, Frankfurt, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Landshut, Mainz |
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | Berechtigungsschein | Frankfurt, Freiburg, Heidelberg, Marburg |
Eine Förderung für Kurse können Sie nur erhalten, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Allgemeinsprachkurse (Deutsch A1 – B1) können nicht gefördert werden.
Welche Förderung ist die richtige?
- Wenn Sie einen Aufenthaltstitel zum Spracherwerb oder zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses haben, ist in der Regel die Agentur für Arbeit für Sie zuständig. Wenn Sie einen anderen Aufenthaltstitel haben, gehen Sie zum Jobcenter (beide jeweils an dem Ort oder im Landkreis an dem sie wohnen).
- Bekommen Sie dort eine Ablehnung, können Sie eine Förderung für einen Fachsprachkurs beim BAMF beantragen.
Diese Kurse werden gefördert
Allgemeine Informationen zu den Förderstellen
Wo: Förderung an allen Schulungsstandorten der FIA möglich
Was: Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung und Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung (lokale Ausnahmen beachten!)
Wann: Spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn einen Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren. (Bei manchen Agenturen ist es möglich noch 1 – 2 Wochen vor Kursbeginn eine Förderung zu erhalten. Kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihre zuständige Agentur für Arbeit und fragen nach.)
Voraussetzung:
- Wohnort in Deutschland
- Gültiges Visum / Aufenthaltstitel: Aufenthaltstitel zum Spracherwerb oder zur Anerkennung des Berufsabschlusses (§ 16d, § 16f) sowie Familiennachzug zu Ausländern (§ 29) oder Ehegattennachzug (§ 30)
- Nachweis zum Anerkennungsverfahren (z.B. Eingangsbestätigung oder Bescheid; unterschiedlich je nach Agentur für Arbeit)
Wo: Förderung an allen Schulungsstandorten der FIA möglich
Was: Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung und Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung (lokale Ausnahmen beachten!)
Wann: Spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn einen Termin beim Jobcenter vereinbaren. (Bei manchen Jobcentern ist es möglich noch 1 – 2 Wochen vor Kursbeginn eine Förderung zu erhalten. Kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihr zuständiges Jobcenter und fragen nach.)
Voraussetzungen:
- Wohnort in Deutschland
- Gültiges Visum / Aufenthaltstitel: Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden (§ 23) oder Aufenthalt aus humanitären Gründen (§ 25)
- Nachweis zum Anerkennungsverfahren (Kopie des Antrags, wenn vorhanden Eingangsbestätigung)
Wo: Förderung an den Schulungsstandorten Frankfurt, Freiburg, Heidelberg und Marburg möglich
Was: Berufssprachkurs B2 (= Allgemeinsprache) und Spezialberufssprachkurse Akademische Heilberufe C1 (= Fachsprache)
Wann: Nach Ablehnung eines Bildungsgutscheines von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter
Voraussetzungen:
- Wohnort in Deutschland
- Gültiges Visum / Aufenthaltstitel
- Nachweis zum Anerkennungsverfahren (Kopie des Antrags, wenn vorhanden Eingangsbestätigung)
- Sprachnachweis über das Sprachniveau B1 für den Basisberufssprachkurs B2 oder das Sprachniveau B2 für die Spezialberufssprachkurse Akademische Heilberufe C1