Den Visumantrag richtig vorbereiten
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt wie man das deutsche Visum beantragt (Termin vereinbaren und die erforderlichen Dokumente zusammenstellen).
Ausländer brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel, sofern nicht andere Rechtsverordnungen gelten. Darunter fällt das Visum, das ist der Aufenthaltstitel zur Einreise aus dem Ausland. Daneben gibt es die Aufenthaltserlaubnis, die Sie erst in Deutschland erhalten. Es gilt bei der Bearbeitung, dass jeder Visumantrag eine Einzelfallprüfung ist. Die deutschen Botschaften oder Konsulate bearbeiten Ihren Antrag und schicken ihn zur zuständigen Ausländerbehörde nach Deutschland. Erst wenn die Ausländerbehörde eine positive Antwort gibt, kann die Botschaft ihre Zustimmung zu einem Visumantrag geben. Eine Ausländerbehörde besteht in Deutschland zumeist in jedem Landkreis oder in größeren Städten. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem zukünftigen Wohnort. Wenn Sie keinen Wohnsitz angeben, ist die Ausländerbehörde des Kursortes der FIA zuständig.
Hinweis: Es ist unser Anliegen, die Inhalte unserer Informationen stets inhaltlich richtig und aktuell zu halten. Da sich die Gegebenheiten bei den einzelnen Botschaften oder Konsulaten in Einzelheiten voneinander unterscheiden, ist es jedoch unerlässlich, dass Sie die Informationen für Ihre persönliche Situation auf der Webseite der für Sie zuständigen Botschaft verifizieren und ergänzen oder dort persönlich erfragen.
Welche Dokumente brauche ich und was muss ich beim Antragsformular beachten?
In dem Video „Visum – erforderliche Dokumente” erklärt Dr. Ben welche Anlagen dem Visum-Antrag beigelegt werden müssen.
In dem Video „Visum – Antragsformular” erklärt er, was man beim Ausfüllen des Formulars beachten sollte.
Die Schritte der Antragsstellung
Visum-Antrag und erforderliche Dokumente
Bereiten Sie den Visumantrag vor. Wichtige und aktuelle Informationen liefern die Webseiten der deutschen Botschaften mit ihren Merkblättern zu „Sprachkursen“ (§16f), „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation“ (§16d) und den allgemeinen Informationen über nationale Visa für längerfristigen Aufenthalt (über 90 Tage). Informieren Sie sich dort sorgfältig!
- Visumantragsformular ausfüllen. Das Formular finden Sie auf den Seiten der deutschen Botschaften, unter „nationales Visum“ (oder „D-Visum“ oder „längerfristiges Visum“).
- Achten Sie darauf, dass Sie kein Studienvisum auswählen, sondern das Visum §16f oder das Visum §16d.
- Kreuzen Sie nicht an: „Ich beabsichtige, mich nicht länger als 12 Monate im Bundesgebiet aufzuhalten“.
- Antrag auf Approbation in Deutschland stellen (staatliche Zulassung und Voraussetzung um als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker in Deutschland praktizieren zu dürfen). Nach 3 bis 4 Wochen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, die Sie Ihrem Visumsantrag beilegen.
- Beantragen Sie ein Führungszeugnis in Ihrem Heimatland.
- Nicht jede Botschaft verlangt das für den Visumsantrag, aber Sie brauchen dieses auf jeden Fall auch für Ihrem Approbationsantrag.
- Bei Abgabe darf dieses nicht älter als sechs Monate sein.
- Nachweis der Finanzierung des gesamten Aufenthalts: Richten Sie ein Sperrkonto ein oder besorgen Sie sich eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) von einem Sponsor (z.B. Verwandtschaft in Deutschland) um nachzuweisen, dass die Finanzierung aller laufenden Kosten sichergestellt ist (siehe Infobox „Finanzieller Nachweis“ am Ende des Artikels)
. - Planen Sie Ihre Unterkunft in Deutschland (z.B. Hotel für die ersten ein bis vier Wochen, Zimmer in Wohngemeinschaft oder eigenes Apartment) und informieren Sie sich über eine in Deutschland gültige Reisekrankenversicherung. Die Nachweise dafür müssen spätestens bei Abholung des Visums vorgelegt werden.
- Verfassen Sie Ihr Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche und Ihrem Anerkennungsverfahren (Branche, Region, Qualifizierungsplan zur beruflichen Anerkennung, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.; nicht länger als eine Seite). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
- Nehmen Sie Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern in Deutschland auf. Erkundigen Sie sich ob Interesse besteht Sie nach der Anerkennung Ihres Berufes anzustellen (Interessensbekundung oder Stellenzusage). Legen Sie auch die Kommunikation (Ausdruck der E-Mails) Ihrem Visumsantrag bei.
- Tragen Sie Kopien dieser Dokumente zusammen: Reisepass, Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, Kursanmeldebestätigung bei der FIA, Hochschul- und Sprachzeugnisse. Ebenfalls benötigen Sie mehrere biometrische und aktuelle Passfotos sowie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag.
Führungszeugnis, Lebenslauf, Hochschul- und Sprachzeugnisse
- Übersetzung: Diese Dokumente müssen von einem amtlich zugelassenen Übersetzer auf Deutsch Übersetzt werden. Übersetzer in Deutschland können Sie in dieser Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank finden.
- Beglaubigung & Legalisierung: Diese Übersetzungen müssen dann von der deutschen Botschaft beglaubigt und / oder legalisiert werden.
Sprachliche Vorkenntnisse
Wenn Sie ein anerkanntes Sprachzeugnis (Deutsch nach GER) haben, fügen Sie dieses in den Anlagen bei. Wenn das Zeugnis nicht auf Deutsch vorliegt, muss dieses von einem anerkannten Übersetzer auf Deutsch übersetzt und von der Botschaft beglaubigt und / oder legalisiert werden. Vorhandene und nachweisbare Deutschkenntnisse sind in jedem Fall vorteilhaft für die Erteilung eines positiven Visumsbescheids. Auch wenn Sie zum Zeitpunkt des Visumsantrages Deutsch lernen, aber noch kein Zeugnis haben, sollten Sie das in Ihrem Motivationsschreiben erwähnen.
Qualifizierungsplan (Kursanmeldung bei der FIA)
Wenn Sie sich bei der FIA für eine Qualifizierung angemeldet und die Kurse bezahlt oder angezahlt haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Zahlungsbestätigung. Diese Dokumente enthalten Ihren individuellen Qualifizierungsplan und müssen dem Antrag als Anlage beigefügt werden.
Anerkennungsverfahren (Approbationsantrag)
Bevor Sie ein Visum beantragen, sollten Sie einen Approbationsantrag stellen. In Deutschland darf man nur in einem akademischen Gesundheitsberuf arbeiten, wenn man eine Approbation (= staatliche Zulassung) hat. Diese Zulassung muss man als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker mit ausländischem Abschluss bei einer deutschen Approbationsbehörde beantragen.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie bei einem Visumantrag eine Eingangsbestätigung der Approbationsbehörde einreichen, um glaubhaft zu machen, dass Sie in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten wollen.
Finanzieller Nachweis
Für den Nachweis zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Sperrkonto
In diesem Verfahren ist bei einem Deutschen Geldinstitut ein sogenanntes Sperrkonto zu eröffnen. Hierbei ist die Gesamtsumme von mindestens 10.332 € (für 1 Jahr) zuzüglich anfallender Bankgebühren in Deutschland auf dem Sperrkonto einzuzahlen. Von diesem Betrag darf monatlich maximal über 861 € verfügt werden.
Zusätzlich müssen die Kurskosten der Qualifizierung abgedeckt sein (z.B. Beleg einer Vorauszahlung oder einer Ratenzahlungsvereinbarung mit der FIA).
Mit FIA-Insurance hat die FIA in Kooperation mit erfahrenen und renommierten Experten ein attraktives Angebot erstellt, über das sich internationale Gesundheitsfachkräfte schon aus dem Ausland unkompliziert ein Sperrkonto einrichten können.
Verpflichtungserklärung (Bürgschaft)
In diesem Verfahren ist von einem in Deutschland wohnhaften Sponsor (z.B. Verwandter) eine Verpflichtungserklärung bei der für dessen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde abzugeben. Die Bonität (Zahlungsfähigkeit) des Sponsors wird von der Ausländerbehörde geprüft (über 5 Jahre, mit Lohnnachweis und Mietvertrag).
Stipendium
Falls Sie ein Stipendium erhalten haben, können Sie den Beleg dafür als Finanzierungsnachweis dem Antrag anfügen.